Vor über 80 Jahren hat die Genossenschaftliche FinanzGruppe der Volksbanken und Raiffeisenbanken die Sicherungseinrichtung gegründet. Die teilnehmenden Mitgliedsbanken sind hier gegenseitig da, um Insolvenzen zu vermeiden. Wirtschaftliche Schieflagen einer Mitgliedsbank sollen frühzeitig erkannt werden. Dafür wurde ein Frühwarnsystem entwickelt. Die Mitgliedsbanken befüllen einen Einlagensicherungsfond. Wenn eine Bank trotzdem mal Hilfe benötigt, werden dadurch die Einlagen gesichert.
Was ist die Einlagensicherung?
Schutz für Ihre Einlagen
Das Schutzsystem für Ihr Geld
Wirksamer Schutz für Ihr Geld
Das Schutzsystem für Ihr Geld
Der Schutz der Einlagen wird von Ihrer VR Bank Rhein-Neckar eG mit der amtliche anerkannten BVR Institutssicherung GmbH und der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken gewährleistet.
Doppelte Absicherung der Einlagen
Als freiwillige Sicherungseinrichtung wurde die BVR Institutssicherung GmbH gegründet. Damit gibt es zwei Absicherungen für die Einlagen. Dadurch ist bei Insolvenz der angeschlossenen Banken eine Einlegerentschädigung nach dem Einlagensicherungsgesetzes gewährleistet. Das bedeutet, es gibt eine doppelte Einlagensicherung.
Einlagensicherung durch uns!
Eine Sicherungseinrichtung wurde von der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken vor über 80 Jahren ins Leben gerufen. Alle Mitgliedsbanken sind über das System gegenseitig geschützt, um Insolvenzen zu vermeiden. Durch das Frühwarnsystem sollen Schieflagen von Mitgliedsbanken frühzeitig erkannt werden (Institutsschutz). Wenn eine Bank Hilfe braucht, gibt es einen Fonds, der sich aus den Mitgliedsbanken zusammensetzt und die betroffene Bank unterstützt. Somit sind die Einlagen gesichert.
Folgende Einlagen sind geschützt
Spareinlagen, Sparbriefe, Termineinlagen und Sichteinlagen genauso wie die von Mitgliedsbanken ausgegebene Inhaberschuldverschreibungen. In den 80 Jahren seit Bestehen der Einlagensicherung ist es noch nie zu einer Insolvenz gekommen.
Fragen zur Einlagensicherung
Alle angeschlossenen Mitgliedsinstitute werden geschützt. Alle Volksbanken und Raiffeisenbanken, Sparda-Banken, PSD Banken, genossenschaftliche Zentralbanken und Hypothekenbanken, kirchliche Kreditgenossenschaften und Spezialinstitute der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken und Raiffeisenbanken zum Beispiel auch die TeamBank oder die Bausparkasse Schwäbisch Hall.
Im Falle der Insolvenz eines Mitgliedsinstitutes gewährleistet die BVR Institutssicherung GmbH eine Entschädigung der Einleger nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben. Je Kreditinstitut beträgt die Deckungssumme EU-weit einheitlich maximal 100.000 Euro pro Kunde. Bei der Ermittlung dieser Summe werden alle Einlagen eines Kunden zusammengerechnet, die beim selben Kreditinstitut hinterlegt sind.
Jeder Kunde ist vor Aufnahme der Geschäftsverbindung über die Sicherungseinrichtung zu informieren. Alle Banken in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, also auch die VR Bank Rhein-Neckar eG, sind dazu verpflichtet. Einmal im Jahr müssen alle Bestandskunden informiert werden. Dies erfolgt anhand eines europaweit gesetzlich normierten Informationsbogens. Der Informationsbogen enthält Angaben zu den für die gesetzlichen Einlagensicherung geltenden Bestimmungen sowie Höhe und Umfang der Sicherung.
Die VR Bank Rhein-Neckar eG bestätigt dem Kunden die Zugehörigkeit durch Vorlage der "Urkunde über die Zugehörigkeit zur BVR Institutssicherung GmbH und zur Sicherungseinrichtung des BVR“. Der Kunde kann sich auch per Brief oder per E-Mail direkt an die BVR Institutssicherung GmbH oder den BVR wenden und um eine entsprechende Auskunft bitten.
Die Sicherungseinrichtung des BVR und die BVR Institutssicherung GmbH werden von der nationalen Bankenaufsicht überwacht sowie jede Bank und jedes Einlagensicherungssystem im Europa. In Deutschland ist das die BaFin und die Deutsche Bundesbank. Darüber hinaus bestehen auch Auskunftsplichten gegenüber europäischen Institutionen wie der Europäischen Zentralbank und der European Banking Authority.
Durch die Einlagensicherung sind Ihr Tagesgeld, Festgeld, Girokonten und Sparguthaben sowie Sparbriefe gesichert.
Bis zu einer Höhe von 100.000 Euro innerhalb von der Europäischen Union sind Spareinlagen durch die Einlagensicherung geschützt.
Wenn eine Bank innerhalb der Europäischen Union in Insolvenz geht.