- Staatliche Förderungen nutzen
- Für jeden die passende Finanzierung
- Wert der Immobilie steigern
Energetische Sanierung und Modernisierung
Steigende Energiekosten, gesetzliche Pflichten sowie der Schutz des Klimas zwingen Immobilienbesitzer, sich mit dem Thema energetische Sanierung oder Modernisierung auseinander zu setzen.
Durch eine energetische Sanierung oder Modernisierung wird der Energieverbrauch gesenkt. Zusätzlich wird der Wert Ihrer Immobilie gesteigert. Es gibt verschiedene Maßnahmen, die ein Gebäude energieeffizienter gestalten. Sie können Ihre Immobilie rund um sanieren oder einzelne Maßnahmen umsetzen.

Position | Maßnahme | Beschreibung | Investitionskosten | Spar-Potential |
---|---|---|---|---|
1 | Dachsanierung | (inklusive Wärmedämmung) | ca. 40.000 Euro | bis zu 30 % |
2 | Photovoltaik zur Stromerzeugung | (inklusive Eigenverbrauch) | ca. 20.000 Euro | bis zu 27 % |
3 | Solaranlage zur Warmwasserbereitung | (inklusive Wärmedämmung) | ca. 5.000 Euro | bis zu 7 % |
4 | Neue Fenster | ca. 10.000 - 25.000 Euro | bis zu 10 % | |
5 | Fassadensanierung | (inklusive Wärmedämmung) | ca. 50.000 Euro | bis zu 24 % |
6 | Dämmung Kellerdecke | ca. 5.000 Euro | bis zu 6 % | |
7 | Neue, klimafreundliche Heizung | ca. 20.000 - 50.000 Euro | bis zu 30 % | |
8 | Ladestation E-Mobilität | ca. 500 - 2.000 Euro | ||
9 | Renovierung Bad | ca. 20.000 Euro | ||
10 | Einbruchschutz | ca. 1.000 - 2.000 Euro | ||
11 | Smart-Home-Technik | ca. 200 - 5.000 Euro | 5 - 10 % |
*Bitte klicken Sie auf die Zahlen, um weitere Informationen zu erhalten.
Der VR-Privatkredit
Ihre Lösung für Maßnahmen zur energetischen Sanierung oder Modernisierung
Maßnahmen zur energetischen Finanzierung |
Anderweitige Maßnahmen zur Modernisierung |
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Dämmung von - Dach - Fassade und Sonnenschutz - Kellerdecke |
Modernisierung bzw. Austausch von z.B. - Bad - Küche - Dachziegel ohne Dämmung |
Erneuerung der Fenster und Sonnenschutz | Erneuerung Stromleitungen |
Einbau oder Erneuerung einer Lüftungsanlage | Erneuerung Wasserleitungen |
Erneuerung der Heizung - Grüne Fernwärme - Wärmepumpe - Heizungsanlage gemäß der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes - Brennstoffzellenheizung - Biomassekessel - Heizmodelle mit verschiedenen Energiequellen |
Erneuerung der Heizung - Ölheizung - Gasheizung, bestrieben mit nicht erneuerbaren Energien z.B. Erdgas |
Einbau einer Photovoltaik-Anlage | Erneuerung Gasleitungen |
Einbau einer Solarthermie-Anlage | |
Darlehensbetrag 10.000 Euro - 75.000 Euro |
Darlehensbetrag 10.000 Euro - 50.000 Euro |
Mindestens 80 % der Darlehenssumme müssen für die Verbesserung der energetischen Effizienz verwendet werden. |
Beispielrechnung
Sichern Sie sich die günstigen Konditionen für eine energetische Finanzierung. Die Konditionen für eine Modernisierung erfragen Sie bitte bei Ihrem Berater.
Nettodarlehensbetrag | 25.000 Euro |
Anfängliche Tilgung | 7,49 % |
Monatliche Annuitätsrate | 280,00 Euro |
Sollzinssatz | 5,95 % |
Effektiver Jahreszins | 6,11 % |
Sollzinsbindung | 10 Jahre |
Repräsentatives Beispiel: Sollzinsbindung 10 Jahre, gebundener Sollzins 5,95 % p.a., effektiver Jahreszins 6,11 % p.a., Rate für die Dauer der Sollzinsbindung 280,00 Euro, letzte Rate 58,40 Euro, Restschuld am Ende der Sollzinsbindung 0,00 Euro, Nettodarlehensbetrag 25.000 Euro, Auszahlungskurs 100 %, anfängliche Tilgung 7,49 % p.a., Laufzeit bis zur vollständigen Rückzahlung 9 Jahre und 11 Monate, gesamte Anzahl der gleichbleibenden Raten 118, zu zahlender Gesamtbetrag 33.098,40 Euro. Finanzierungszweck energetische Maßnahmen, Immobilie eigengenutzt, PLZ der Immobilie 68161, Beschäftigungsverhältnis Angestellter, Vermögens- und Einkommensverhältnisse sowie Bonität einwandfrei. Berechnungsdatum 24.03.2023.
Lassen Sie sich Ihre individuelle Finanzierung von uns erstellen. Sprechen Sie mit Ihrem Berater.
Kostenloser Sanierungs-Check
Erhalten Sie mit wenigen Klicks und Angaben eine Einschätzung, bei welchen Teilen Ihres Objekts Sanierungsbedarf besteht.
Oder lassen Sie sich direkt einen Energieausweis erstellen. Hier geht´s zum Energieausweis.
FAQ Energetische Sanierung
Wir erstatten Ihnen bis zu 200 Euro der Kosten für eine qualifizierte Energieberatung, sofern Sie einen neuen Darlehensvertrag bei uns abschließen. Die finanzierten Mittel aus diesem Vertrag dienen unmittelbar der Realisierung von Maßnahmen, die zur energetischen Optimierung Ihrer Immobilie beitragen. Die Rechnung der Energieberatung legen Sie uns bitte im Original vor. Sofern die Rechnungssumme unter 200 Euro liegt, erstatten wir Ihnen diesen Betrag. Diese Aktion ist zunächst bis zum 31. Dezember 2023 befristet.
Sanierung?
Unter einer energetischen Sanierung versteht man, die Modernisierung einer Immobilie, wodurch der Energiebedarf reduziert wird.
Sanierung?
Überprüft werden die Maßnahmen ggf. durch den Schornsteinfeger oder das örtliche Bauamt.
Sanierung?
Durch eine energetische Sanierung wird der Energiebedarf für eine immobilie reduziert. Dadurch senken sich auch die Heizkosten, da weniger Energie verbraucht wird.
Sanierung?
Je nach Auswahl der Maßnahmen kann eine energetische Sanierung zwischen 5.000 und 200.000 Euro kosten. Bei einem Invest von 200.000 Euro würden alle Maßnahmen einer energetischen Sanierung umgesetzt werden. Die Maßnahmen können auch nacheinander umgesetzt werden.
ist Pflicht?
Im Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist festgelegt, welche energetischen Anforderungen beheizte und klimatisierte Gebäude erfüllen müssen.
Diese betreffen:
- Austausch der Heizung
- Dämmung der obersten Geschoßdecke bzw. Dach
- Dämmung von Rohrleitungen.
Nach diesem Gesetz sind bei Eigentümerwechsel Sanierungsmaßnahmen bei Ein- und Zweifamilienhäuser vorgeschrieben.
Dies gilt für alle Häuser mit einem Baubeginn vor dem 01.02.2002. Die Sanierung muss innerhalb von 2 Jahren nach Einzug umgesetzt sein.
Desweiteren gilt
- Ab Anfang 2024 müssen alle neu eingebauten Heizungen (auch bei einem Austausch) einen Anteil von 65 % EE haben.
- Bei einer grundlegenden Dachsanierung eines Bestandsgebäudes gibt es eine Solardachpflicht. Hier geht`s zum Solarkataster BW und Solarkaster RP.
verpflichtend?
Bei einer umfangreichen Sanierung oder beim Kauf einer Immobilie, ist die Energieberatung laut GEG verpflichtend. Auch bei der Nutzung staatlicher Förderungen ist eine Energieberatung Voraussetzung.
Wenn nur einzelne Sanierungsmaßnahmen ohne Nutzung von Fördermittel umgesetzt werden, ist die Energieberatung nicht verpflichtend.
Wir beraten Sie gern
Die Sanierung einer Immobilie ist etwas Besonderes und zudem ein komplexer Prozess, bei dem es vieles zu beachten gilt. Ihr persönlicher Berater unterstützt Sie gerne dabei. Vereinbaren Sie gleich einen Termin und lassen Sie sich professionell beraten.